RAUCHSCHUTZTÜREN
Die Wahrscheinlichkeit, im Brandfall an einer Rauchvergiftung ums Leben zu kommen, ist deutlich höher, als beispielsweise eine Brandverletzung davon zu tragen. Deshalb muss dem Rauchschutz eine genauso große Aufmerksamkeit beigemessen werden, wie dem Feuerschutz.
Rauchschutztüren haben die Aufgabe, im eingebauten und geschlossenen Zustand den Durchtritt von Rauch zu behindern. Die Leckrate ist die wesentliche Kenngröße für die Dichtheit einer Rauchschutztür und darf folgende Werte nicht überschreiten.
20 m²/h bei einflügeligen Türen und 30 m²/h bei zweiflügeligen Türen. Prüfmedium ist dabei kalte bzw. auf 200° C erhitzte Luft. Geprüft wird die Rauchdichtheit der Türen zudem bei Überdruck bis zu 50 Pascal.
Neben der Rauchdichtheit werden Rauchschutztüren genauso wie Feuerschutztüren einer Prüfung auf Dauerfunktionstüchtigkeit nach DIN 4102 Teil 18 unterzogen. Bei dieser Prüfung werden die Türen 200.000 mal geöffnet und durch das Schließmittel an der Tür wieder geschlossen. Die Türen müssen nach den 200.000 Prüfzyklen voll funktionsfähig bleiben und dürfen keine Schäden aufweisen. Mit der Dauerfunktionsprüfung wird auch der Anschluss der Zargenart an verschiedene Wandsysteme überprüft.
Für frei bewegliche Feuerschutztüren und Rauchschutztüren besteht die Möglichkeit, Türschließer mit Freilauffunktion einzusetzen, die in Verbindung mit einem Rauchmeldesystem als Feststellanlage eingesetzt wird.
Beim Einsatz dieses Systems ist die Tür durch die Freilauffunktion frei beweglich. Die Freilauffunktion ermöglicht ein leichtes Begehen der Tür, da zum Öffnen nur ein geringer Widerstand entgegenwirkt. Sie bleibt frei beweglich und wird nicht automatisch geschlossen, was eine Erleichterung beim Begehen von Türen in stark frequentierten Bereichen darstellt. Im Alarmfall oder bei Stromausfall wird die Tür vom Türschließer sicher geschlossen.